Erklärung zur Barrierefreiheit

Ziel der Evangelischen Schule Siebeneichen ist es, die Webseite (www.evangelische-schule-siebeneichen.de) in der mobilen Anwendung und der Weboberfläche barrierefrei zugänglich zu machen.

Rechtsgrundlagen sind derzeit

1. Nicht barrierefreie Inhalte auf der Webseite
Unvereinbarkeit mit dem LBGG M-V und der BITVO M-V:

  • Die meisten pdf-Dokumente sind nicht barrierefrei.
  • Informationen in leichter Sprache und in Gebärdensprache fehlen.
  • Wir arbeiten an der barrierefreien Umsetzung der hier aufgeführten Punkte.

2. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 28. März 2023 durch die Agentur für digitale Barrierefreiheit ALLES + JEDEN erstellt und am 27.05.2024 zuletzt aktualisiert.

3. Rückmeldung und Kontaktangaben
Sollten Sie auf unserer Seite auf Barrieren stoßen, so nehmen Sie bitte telefonisch oder schriftlich Kontakt mit uns auf. Geben Sie uns bitte einen entsprechenden Hinweis mit einer Beschreibung, wo Ihnen der Fehler aufgefallen ist.

Unsere Kontaktdaten:
Schulstiftung der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland
Johannes-R.-Becher-Str. 20
19059 Schwerin

Telefon: +49 385 555706-20
Telefax: +49 385 555706-70
E-Mail: info@esdn.de

4. Beschwerde- und Durchsetzungsverfahren
Sie sind mit der Bearbeitung Ihres Anliegens nicht zufrieden? Oder Sie haben innerhalb von sechs Wochen keine Antwort auf Ihr Feedback erhalten? In diesem Fall können Sie bei der Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit öffentlicher Stellen M-V einen Antrag auf Prüfung der in der Erklärung zur Barrierefreiheit genannten Regelungen und Maßnahmen stellen. Die Überwachungsstelle ist zuständig für das Beschwerde- und Durchsetzungsverfahren nach § 2 Abs. 1 BITVO M-V.
Sie prüft auf Ihren Antrag hin, ob gegenüber der öffentlichen Stelle weitere Maßnahmen erforderlich sind. Das Beschwerde- und Durchsetzungsverfahren ist für Sie als Beschwerdeführer kostenlos. Sie benötigen keinen Rechtsbeistand.

Nach Eingang der Beschwerde werden folgende Schritte durchgeführt:

  • Prüfung, ob tatsächliche Verstöße gegen die Barrierefreiheit festgestellt werden können
  • Die öffentliche Stelle wird aufgefordert, die Mängel in einer bestimmten Frist zu beseitigen. Dafür erhält sie Vorschläge zur Umsetzung.
  • Kommt die öffentliche Stelle der Beanstandung nicht nach, hat sie dies gegenüber der Überwachungsstelle zu begründen
  • Alle Beteiligten werden über den Verfahrensstand informiert
  • Abschluss des Durchsetzungsverfahrens durch eine zusammenfassende Abschlussmitteilung an den Beschwerdeführer und Erläuterung der Durchführung.
  • In Kenntnis setzen der öffentlichen Stelle und der für sie zuständigen Fach- oder Rechtsaufsichtsbehörde

Ihre Beschwerde können Sie auf folgenden Wegen melden. Bitte teilen Sie uns dafür Ihren Namen, Ihre Anschrift, Website/mobile Anwendung sowie den Beschwerdegrund mit: Beschwerdeformular nach § 14 LBGG M-V.

Unabhängig von dem Beschwerdeverfahren kann das Durchsetzungsverfahren auch durch die Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit öffentlicher Stellen M-V selbst auf Basis festgestellter Mängel initiiert werden.

Kontakt zur Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit:

Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit
Werderstraße 124
19055 Schwerin

Telefon: 0385 – 588-9344
Telefax: 0385 – 588-9703
E-Mail: ueberwachungsstelle@sm.mv-regierung.de
Webseite: www.barrierefreies-web-mv.de